© Gemeinde Bispingen

Gemeinde Bispingen

Überblick

Bispingen

Herz der Lüneburger Heide

Aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Dörfer Behringen, Bispingen, Borstel, Haverbeck, Hörpel, Hützel, Steinbeck, Volkwardingen und Wilsede entstand 1974 die Einheitsgemeinde Bispingen. Sie liegt mit ca. 6500 Einwohnern und einer Größe von 128,55 km² im Herzen der Lüneburger Heide. Bispingen ist umschlossen von der größten zusammenhängenden Heidefläche Mitteleuropas und dem größten Waldgebiet Norddeutschlands.

Weite Teile des Gemeindegebietes stehen unter Naturschutz und dienen der Erholung. Der Wilseder Berg, die höchste Erhebung der norddeutschen Tiefebene und der bekannte Totengrund gehören ebenso zu dieser einzigartigen Landschaft.

Die Gemeinde Bispingen bietet ein attraktives Angebot für Familien. Dazu gehören Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen und ein Frei- und Hallenbad. Die Freiwillige Feuerwehr, ein umfangreiches Sport- und Freizeitangebot, Kirchen, Vereine, Organisationen und karitative Institutionen tragen durch ihr Engagement dem Gemeinwesen bei.

Durch die Autobahn A7 ist eine schnelle Verbindung in die Metropolen Hannover oder Hamburg gewährleistet und zahlreiche Handwerksbetriebe und mittelständige Unternehmen sind hier angesiedelt.

 

Zahlen, Daten, Fakten

6.428

Einwohner und Einwohnerinnen

9

Ortschaften

1.100.000

Übernachtungen pro Jahr

128,55 km²

Fläche

Die neun Ortschaften im Überblick

Das Gemeindewappen

Gemeinde Bispingen Wappen
© Gemeinde Bispingen

Das Bispinger Gemeindewappen ist auf Grund eines Ideenwettbewerbs entstanden, den die Gemeinde Bispingen 1974 durchgeführt hat. Den Ideenwettbewerb hat Lore Gellersen gewonnen, deren Vorschlag aus 47 Einsendungen ausgewählt wurde.

Das Wappen der Gemeinde Bispingen zeigt zwischen grünem rechtem Schräghaupt und grünem linken Schräghaupt darin neun weiße Kugeln (schräg links 5:4), in Weiß einen grünen Wachholderbaum auf einem grünen hervorwachsenden Berg.

Ein Hoheitszeichen ist das Wappen der Gemeinde Bispingen, deren Verwendung in § 2 der Hauptsatzungder Gemeinde Bispingen geregelt ist. Name und Wappen der Gemeinde dürfen zu nichtbehördlichen Zwecken nur mit Genehmigung der Gemeinde Bispingen verwendet werden.

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