Gestaltungssatzung

Was ist eine Gestaltungssatzung?

Mit Gestaltungssatzungen werden Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden festgelegt. Sie dienen dazu städtebauliche Besonderheiten zu erhalten oder baugestalterische Qualitäten zu erhalten oder zu verwirklichen. Gestaltungssatzungen gelten jeweils für abgegrenzte Teile des Stadtgebietes. Oft sind diese Gestaltungsvorschriften als örtliche Bauvorschrift Teil eines Bebauungsplanes.

Für einzelne abgegrenzte Gebiete existiert neben dem Bebauungsplan aber auch noch eine separate Gestaltungssatzung. Außerdem wurden Gestaltungssatzungen für Bereiche erlassen, für die es keinen Bebauungsplan gibt.

Wann gilt die Gestaltungssatzung?

Die Vorschriften der Gestaltungssatzung haben Gültigkeit für die äußere Gestaltung aller baulichen Veränderungen – gleich welcher Art -, die an Gebäuden und baulichen Anlagen im räumlichen Geltungsbereich der Satzung vorgenommen werden, wenn sie nicht dem Denkmalschutz unterliegen.

Dies gilt für Neubauten für An- und Umbauten sowie für Reparaturarbeiten, Instandsetzungen bzw. Erneuerungen einzelner Bauteile.

Dazu gehören auch: Einfriedigungen, Fenster, Farbanstriche, Markisen und Werbeanlagen.

Gestaltungsfibel

Deckblatt der Gestaltungsfibel
© Gemeinde Bispingen

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