22.10.2024 - Schau der Gewässer III. Ordnung im Gemeindegebiet Bispingen
Die nächste Schau der Wasserläufe III. Ordnung ist am 27.11.2024 vorgesehen.
Die räumpflichtigen Eigentümer bzw. Anlieger werden gebeten, die notwendigen Unterhaltungsarbeiten termingerecht so durchzuführen, dass eine ausreichende Vorflut gewährleistet ist. Die Unterhaltungspflicht umfasst insbesondere das Entkrauten des Grabens, Ausmähen der Böschung und Auswerfen der Grabensohle. Das Räumgut ist unverzüglich zu beseitigen. Es kann auf den Anliegergrundstücken so eingeebnet werden, dass es nicht wieder in das Wasser gelangen kann und keine Uferböschungen entstehen.
Es wird auf § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (i.d.F. vom 29.07.2009) hingewiesen, insbesondere, dass ein Rückschnitt von Röhrichten und Gehölzen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zulässig ist. Röhrichte dürfen nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden.
Bispingen, 22.10.2024
Gemeinde Bispingen
Der Bürgermeister
gez. Dr. Jens Bülthuis
10.05.2024 Bekanntmachung Verkauf Baugrundstücke in Hörpel
26.01.2024 - Bekanntmachung Widmung der Straßen "Hanna-Krosch-Straße" und "Peter-Otto-Meyer-Weg"
29.04.2023 - Satzung der Gemeinde Bispingen über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
19.10.2022 - Schau der Gewässer III. Ordnung im Gemeindegebiet Bispingen
Die nächste Schau der Wasserläufe III. Ordnung ist am 24.11.2022 vorgesehen.
Die räumpflichtigen Eigentümer bzw. Anlieger werden gebeten, die notwendigen Unterhaltungsarbeiten termingerecht so durchzuführen, dass eine ausreichende Vorflut gewährleistet ist. Die Unterhaltungspflicht umfasst insbesondere das Entkrauten des Grabens, Ausmähen der Böschung und Auswerfen der Grabensohle. Das Räumgut ist unverzüglich zu beseitigen. Es kann auf den Anliegergrundstücken so eingeebnet werden, dass es nicht wieder in das Wasser gelangen kann und keine Uferböschungen entstehen.
Es wird auf § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (i.d.F. vom 29.07.2009) hingewiesen, insbesondere, dass ein Rückschnitt von Röhrichten und Gehölzen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zulässig ist. Röhrichte dürfen nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden.
Bispingen, 17.10.2022
Gemeinde Bispingen
Der Bürgermeister
gez. Dr. Jens Bülthuis