Landtagswahlen
Hinweise zur Landtagswahl am Sonntag, 09. Oktober
Landtagswahl 2022
Am 09. Oktober 2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.
Warum sollte ich wählen gehen?
Durch die Teilnahme an den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürgern über die Verteilung der politischen Macht in Niedersachsen für nächsten fünf Jahre. Die Wählenden in Niedersachsen bestimmen durch die Landtagswahl unmittelbar über die Zusammensetzung ihres Landesparlamentes und die daraus folgende Regierungsbildung. Und damit auch über die Umsetzung von politischen Programmen in der jeweiligen Wahlperiode. Die Teilnahme an Wahlen ist daher eine aktive Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess. Durch die Wahlen bleiben die Politikerinnen und Politiker gegenüber ihrer Wählerschaft politisch verantwortlich, denn die Parlamentsmitglieder wissen, dass sie spätestens bei der nächsten Wahl auf die Stimmen der Wählerinnen und Wähler angewiesen sind.
Wählen und gewählt werden
An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Jede volljährige deutsche Bürgerin und jeder volljährige deutsche Bürger hat das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) oder sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht).
Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung, des Europäischen Parlaments sowie der Volksvertretungen und Regierungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören.
Wie erhalte ich Informationen zu meinem Wahlrecht?
Stichtag für die Eintragung in das sogenannte Wählerverzeichnis ist der 28. August 2022 – wer dann alle Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt und mit Hauptwohnsitz in Bispingen gemeldet ist, wird automatisch eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Sollten Sie bis zum 18. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sein, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich sofort beimFachbereich Bürgerservice (Frau Gräber, Tel: 05194 398 36, E-Mail k.graeber@bispingen.de) melden.
Wo befindet sich mein Wahllokal und wann kann ich wählen?
Ihr Wahllokal ist abhängig von Ihrer Anschrift und dem festgelegten Wahlbezirk. Informationen dazu erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. In dem darin genannten Wahllokal können Sie dann am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Hinweise hierzu finden Sie ebenfalls auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wieviele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme werden 87 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt. Einen Wahlkreis hat gewonnen, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).
- Alle 135 Sitze im Landtag werden den Parteien jedoch nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen (rechte Hälfte des Stimmzettels) zugeteilt.
Hinweise zur Briefwahl
Es ist ein guter demokratischer Brauch, dass man am Wahltag selbst zum Wahlraum geht. Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahlraum zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt. Er kann aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich gestellt werden. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden können, braucht das Wahlamt Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.
Briefwahl können Sie am einfachsten beantragen, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und persönlich unterschreiben. Oder aber Sie nutzen unseren Online-Antrag.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Informationen zur Landtagswahl in leichter Sprache
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Lebenshilfe Niedersachsen, der Niedersächsische Blinden- und Sehbehindertenverband sowie der Behindertensportverband Niedersachsen haben anlässlich der Landtagswahl eine Broschüre herausgegeben, die es Betroffenen erleichtert, die Zusammenhänge rund um die Wahl besser zu verstehen und somit das Wählen selbst leichter macht. Die 28 Seiten umfassende Broschüre ist in leichter Sprache verfasst. Fragen wie "Was macht der Landtag eigentlich?", "Wer ist wahlberechtigt?" und "Was steht auf dem Stimmzettel und wie funktioniert die Stimmabgabe?" werden darin beantwortet.
Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen
Gemeindewahl
Kreistagswahl
Landratswahl
Bürgermeisterwahl
Kommunalwahlen
Wahl der Kommunalvertretung
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger für die Kommunalvertretungen gewählt. Die Direktwahlen der Landrätinnen beziehungsweise Landräte sowie Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeister finden seit Inkrafttreten der Amtszeitveränderung alle fünf Jahre (bisher acht Jahre) statt.
Wann wird gewählt?
Die letzten Kommunalwahlen fanden am 12. September 2021 statt. Die nächste Kommunalwahl sowie Bürgermeistewahl finden 2026 statt.
Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Passives Wahlrecht - Wer kann gewählt werden?
Kommunalvertretung
Gewählt werden kann, wer am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 6 Monaten im Wahlgebiet (zum Beispiel in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat und
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Direktwahlen
Für die Wahl als Bürgermeister(in) oder Landrätin/-rat ist wählbar, wer am Wahltage
- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.