Europawahlen
Hinweise zur Europawahl am Sonntag, 09. Juni
Europawahl 2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Warum sollte ich wählen gehen?
Vom 6. bis 9. Juni 2024 werden Millionen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament an der Gestaltung der Zukunft der Demokratie in der Europäischen Union mitwirken.
Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen – so können Sie die Welt, in der Sie leben, mitgestalten
Vielen ist gar nicht bewusst, auf wie viele Menschen sich das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament auswirkt. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die alle betreffen: große Länder und kleine Gemeinschaften, mächtige Konzerne und junge Start-up-Unternehmen, die Welt und das kleinste Dorf.
Mit den Rechtsvorschriften der Union werden die Dinge angegangen, die den meisten Menschen wichtig sind: Umweltschutz, Sicherheit, Migration, Sozialpolitik, Verbraucherrechte, Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit usw. Heutzutage ist jedes wichtige nationale Thema auch aus der Perspektive der EU zu betrachten.
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, welche Europaabgeordneten Sie vertreten, wenn das Europäische Parlament neue Rechtsvorschriften ausarbeitet und Einfluss auf die Wahl der Europäischen Kommission nimmt. Mit diesen Entscheidungen prägen die Europaabgeordneten nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den Alltag vieler anderer Menschen.
Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen, damit die globalen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, angegangen werden
In einer Welt, die immer komplexer und instabiler wird und immer stärker vernetzt ist, befasst sich die Europäische Union mit globalen Herausforderungen, die kein EU-Land für sich allein erfolgreich bewältigen kann. Die zahlreichen Herausforderungen lassen sich nicht so nebenbei bewältigen – und bei der Wahl können Sie mitentscheiden, in welche Richtung es gehen soll.
Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen, um für die Demokratie einzutreten
Die Demokratie sollte niemals als selbstverständlich angesehen werden. Sie ist eine kollektive Errungenschaft – und wir alle tragen eine kollektive Verantwortung, zu ihrem Erhalt beizutragen.
Die Demokratie geht vom Volke aus: Das beginnt damit, bei der Wahl zum Europäischen Parlament seine Stimme abzugeben – und die dort getroffenen Entscheidungen haben Auswirkungen auf unser Leben. Wer nicht wählen geht, kann auch die Zukunft nicht mitgestalten. Und zudem wird die parlamentarische Demokratie in der Union schwächer, und die Bedeutung ihrer Werte schwindet.
Je mehr Menschen wählen gehen, desto stärker wird die Demokratie.
Wer darf wählen?
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Wie erhalte ich Informationen zu meinem Wahlrecht?
Stichtag für die Eintragung in das sogenannte Wählerverzeichnis ist der 28. April 2024 – wer dann alle Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt und mit Hauptwohnsitz in Bispingen gemeldet ist, wird automatisch eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sein, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich sofort beimFachbereich Bürgerservice (Frau Gräber, Tel: 05194 398 36, E-Mail k.graeber@bispingen.de) melden.
Wo befindet sich mein Wahllokal und wann kann ich wählen?
Ihr Wahllokal ist abhängig von Ihrer Anschrift und dem festgelegten Wahlbezirk. Informationen dazu erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. In dem darin genannten Wahllokal können Sie dann am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Hinweise hierzu finden Sie ebenfalls auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wieviele Stimmen habe ich bei der Europawahl?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Hinweise zur Briefwahl
Es ist ein guter demokratischer Brauch, dass man am Wahltag selbst zum Wahlraum geht. Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahlraum zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt. Er kann aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich gestellt werden. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden können, braucht das Wahlamt Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.
Briefwahl können Sie am einfachsten beantragen, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und persönlich unterschreiben. Oder aber Sie nutzen unseren Online-Antrag.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Informationen zur Europawahl in leichter Sprache
Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen
Gemeindewahl
Kreistagswahl
Landratswahl
Bürgermeisterwahl
Kommunalwahlen
Wahl der Kommunalvertretung
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger für die Kommunalvertretungen gewählt. Die Direktwahlen der Landrätinnen beziehungsweise Landräte sowie Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeister finden seit Inkrafttreten der Amtszeitveränderung alle fünf Jahre (bisher acht Jahre) statt.
Wann wird gewählt?
Die letzten Kommunalwahlen fanden am 12. September 2021 statt. Die nächste Kommunalwahl sowie Bürgermeistewahl finden 2026 statt.
Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Passives Wahlrecht - Wer kann gewählt werden?
Kommunalvertretung
Gewählt werden kann, wer am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 6 Monaten im Wahlgebiet (zum Beispiel in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat und
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Direktwahlen
Für die Wahl als Bürgermeister(in) oder Landrätin/-rat ist wählbar, wer am Wahltage
- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.