Hinweis
Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so ist die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Beflaggungskalender Niedersachsen