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Ortsrecht

Im Ortsrecht der Gemeinde Bispingen finden Sie alle gültigen Rechtsvorschriften (Satzungen, Verordnungen u.ä.), die vom Rat der Gemeinde Bispingen erlassen wurden.

Die Gemeinde Bispingen stellt alle wichtigen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dateien bereit. Die Dokumente sind nach Sachgebieten gegliedert:

Rechtlich verbindlich sind nur die amtlichen Bekanntmachungen bzw. Originaltexte. 

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen bzw. Ausfertigungen der Originaltexte. Eine Haftung für die Korrektheit der hier wiedergegebenen Texte kann nicht übernommen werden. Auch wenn die Ortsrechtsammlung fortlaufend von der Gemeinde Bispingen gepflegt und aktualisiert wird, kann keine Zusicherung gegeben werden, dass es sich um den derzeit geltenden Text der Regelung handelt. Regelungen vor 2002 nennen den Gemeindedirektor; seit dem 01.01.2002 ist der hauptamtliche Bürgermeister im Amt. Frühere Amtsbezeichnungen bleiben in den Texten bestehen, beziehen sich aber auf die aktuelle Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber.

In älteren Texten wird oft nur die männliche Form verwendet, diese gilt aber stets für alle Geschlechter.

DM-Beträge sind weiterhin gültig und bei Bedarf auf Euro umzurechnen (DM geteilt durch 1,95583).

A - Allgemeine Verwaltung

B - Bauwesen

Allgemein

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen

Innenbereichs- und Abrundungssatzungen

Außenbereichssatzungen

Besonderes Vorkaufsrecht

Sanierungssatzungen

Veränderungssperren

C - Beiträge, Abgaben, Gebühren und Steuern

D - Öffentliche Sicherheit und Ordnung