Gerichte sind wichtig - aber nicht immer sinnvoll und notwendig!
Viele Streitigkeiten des täglichen Lebens können in einem Schiedsverfahren schneller und kostengünstiger als in einem Gerichtsverfahren beigelegt werden. Außerdem ist das Ziel eines Schiedsverfahrens eine einvernehmliche Beilegung des Streits, so dass die Parteien auch in Zukunft miteinander auskommen – nicht nur bei Nachbarn ein entscheidender Vorteil.
Grundsätzlich kann das Schiedsamt in allen bürgerrechtlichen Rechtsangelegenheiten angerufen werden.
Bei einigen Konflikten ist die Anrufung jedoch zwingend vorgeschrieben, bevor Klage beim Gericht erhoben werden darf. Dazu gehören vor allem nachbarschaftliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel Streitigkeiten über Hecken, Büsche oder Bäume an der Grenze, Herüberfall von Früchten, Emissionen (Licht, Lärm, Gerüche etc.) oder aber Einfriedungen. Aber auch bei bestimmten kleinen Straftaten wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt erfolgen, bevor eine Privatklage vor dem Strafgericht zulässig ist.
Schlichtungsverfahren in unkomplizierter Atmosphäre!
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und unparteiisch. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben keine richterliche Gewalt und fällen keine Entscheidungen. Ihre Aufgabe ist es, die Parteien in einer nicht öffentlichen Besprechung zu einer gütlichen und einvernehmlichen Einigung zu führen. Deshalb lädt die Schiedsperson die Beteiligten grundsätzlich persönlich. Es besteht Anwesenheitspflicht, eine Vertretung durch Dritte ist nur auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Erscheint eine Partei trotz Ladung nicht zum Termin, wird ein Bußgeld von bis zu 200 Euro verhängt.
Die Schiedspersonen wurden für ihre Aufgabe in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsleute ausgebildet, werden ständig weitergebildet und unterstehen der dienstlichen und fachlichen Aufsicht des Direktors des Amtsgerichts Soltau.
Ihre Erfolgsbilanz kann sich sehen lassen. Landesweit werden über die Hälfte der Verfahren erfolgreich abgeschlossen und der soziale Frieden wieder hergestellt.
Warum teuer, wenn es auch günstiger geht?
Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind niedrig. Zu zahlen sind lediglich die gemäß Verordnung vorgeschriebenen Gebühren (zwischen 30 und höchstens 95 Euro) sowie die angefallenen Ausgaben (zum Beispiel für den Schriftverkehr).