Das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt. Auf dieser Grafik haben wir den Ablauf des Bauleitplanverfahrens, zu dem auch die Beteiligung der Öffentlichkeit gehört, vereinfacht dargestellt.

Die Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) an der Bauleitplanung wird durch § 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine öffentliche Auslegung.

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit wird den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren oder der in deren Planungsverfahren zu wahren.