Ausschreibungen und Vergaben

Öffentliches Auftragswesen

Eine Ausschreibung ist die öffentliche, schriftliche Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen, Dienstleistungen einschließlich freiberuflicher Leistungen und Bauleistungen abzugeben.

Maßgebend für die Vergaben sind in der jeweils gültigen Fassung insbesondere

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 4. Teil -Vergabe öffentlicher Aufträge-
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
  • Nds. Landevergabegesetz
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A (VOB/A)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
  • Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO)
  • für das Land Niedersachsen geltende Erlasse zum öffentlichen Auftragswesen

Ex-Ante-Transparenz

A. Information gemäß § 20 VOB/A über beschränkte Ausschreibungen

Information gemäß § 20 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

B. Information über öffentliche Ausschreibungen

Ex-Post-Transparenz

A. Information gemäß § 30 UVgO

Information gemäß § 30 Absatz 1 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb über jeden erteilten Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Diese Information wird drei Monate vorgehalten.

B. Information gemäß § 20 VOB/A

Information gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A nach der Zuschlagserteilung über jeden erteilten Auftrag bei

  • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Wert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • freihändigen Vergaben ab einem Wert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer


Diese Information wird sechs Monate vorgehalten.