Kommunalwahlen
Am 13.09.2026 finden in der Gemeinde Bispingen die Gemeinderatswahl und die Bürgermeisterwahl statt sowie auf Kreisebene die Kreistagswahl und die Landratswahl.
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Am Sonntag, 13. September 2026 finden in der Gemeinde Bispingen die Wahl zum Gemeinderat sowie die Bürgermeisterwahl statt. Zeitgleich werden auf Landkreisebene der Kreistag und die Landrätin bzw. der Landrat gewählt. Eventuelle Stichwahlen finden am Sonntag, 27. September 2026 statt.
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Kommunen sind die Ebene der Demokratie, die am direktesten das eigene Lebensumfeld betrifft – etwa Angebote für Familien, die Gestaltung der Ortschaften oder öffentliche Dienstleistungen & Daseinsvorsorge vor Ort. Bei der Kommunalwahl wird entschieden, wer über diese Themen mitbestimmt.
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Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
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Kommunalvertretung
Gewählt werden kann, wer am Wahltage- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 6 Monaten im Wahlgebiet (zum Beispiel in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat und
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Direktwahlen
Für die Wahl als Bürgermeister(in) oder Landrätin/-rat ist wählbar, wer am Wahltage- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.
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- Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.
- Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal oder per Briefwahl.
- Die Stimmen werden geheim abgegeben.
- Nach der Auszählung werden die Ergebnisse veröffentlicht.
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Die Unterlagen werden bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt – persönlich vor Ort, online oder über den Abschnitt „Wahlschein beantragen“ auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbrief enthält anschließend: ein Merkblatt, den Wahlschein mit eidesstattlicher Erklärung, die Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Rücksendeumschlag.
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Bei der Kommunalwahl gibt es für jede zu wählende Vertretung einen eigenen Stimmzettel. In Bispingen sind das
- ein Stimmzettel für den Gemeinderat
- ein Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
- ein Stimmzettel für den Kreistag
- ein Stimmzettel für die Landratswahl
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Gemeinderat/Kreisrat
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung stehen drei Stimmen zur Verfügung. Es gibt drei Möglichkeiten:- Gesamtliste wählen (Kumulieren): Alle drei Kreuze bei einer Partei/Wählergruppe oben auf der Liste setzen – die gesamte Liste erhält damit alle Stimmen.
- Eine Person stärken (Kumulieren): Alle drei Stimmen einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten geben.
- Verteilen (Panaschieren): Die drei Stimmen auf verschiedene Personen und/oder Listen aufteilen – auch listenübergreifend.
Wichtig: Es dürfen nicht mehr Kreuze gesetzt werden, als oben auf dem Stimmzettel angegeben ist. Weniger ist erlaubt.
Bürgermeister/Landrat
Hier gibt es nur eine Stimme für eine Einzelperson.
Musterstimmzettel
Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen
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Lunau, Ingo: 46,21%
Dr. Bülthuis, Jens: 53,79%