Wahlen
Wissenswertes zu den Wahlen
Kommunalwahlen
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger für die Kommunalvertretungen gewählt. Bürgermeister und Landräte werden ab 2026 wieder für acht Jahre statt der bisherigen fünf Jahre gewählt. Diese Gesetzesänderung wurde vom Landtag beschlossen und soll die Amtszeiten verlängern, um die Kommunalpolitik attraktiver zu gestalten und die Positionen der Kommunalvorsteher zu festigen, nachdem die Amtszeiten 2013 von acht auf fünf Jahre verkürzt worden waren.
Die letzten Kommunalwahlen fanden am 12. September 2021 statt. Die nächste Kommunalwahl sowie Bürgermeistewahl findet am 13. September 2026 statt.
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Kommunalvertretung
Gewählt werden kann, wer am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 6 Monaten im Wahlgebiet (zum Beispiel in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat und
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Direktwahlen
Für die Wahl als Bürgermeister(in) oder Landrätin/-rat ist wählbar, wer am Wahltage
- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.