© Gemeinde Bispingen

Flächennutzungspläne

der Gemeinde Bispingen

Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in den Grundzügen die langfristig geplanten Entwicklungsziele der Gemeinde Bispingen dar und erfasst das gesamte Gemeindegebiet.

Im Flächennutzungsplan werden insbesondere dargestellt:

  • Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Sonderbauflächen)
  • Gemeinbedarfsflächen (Einrichtungen, die kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen)
  • Verkehrsflächen
  • Versorgungsanlagen
  • Grünflächen
  • Flächen für die Landwirtschaft
  • Wald

Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger, sondern bildet lediglich die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

Der Flächennutzungsplan muss an die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst sein.

Bauleitplanung

Bürgerbeteiligung

Die Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) an der Bauleitplanung wird durch § 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine öffentliche Auslegung.

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit wird jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht, seine Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren oder der in deren Planungsverfahren zu wahren.

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