Eine Ausschreibung ist die öffentliche, schriftliche Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen, Dienstleistungen einschließlich freiberuflicher Leistungen und Bauleistungen abzugeben.
Maßgebend für die Vergaben sind in der jeweils gültigen Fassung insbesondere
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 4. Teil -Vergabe öffentlicher Aufträge-
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Nds. Landevergabegesetz
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A (VOB/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
- Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO)
- für das Land Niedersachsen geltende Erlasse zum öffentlichen Auftragswesen