Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten hat zum Ziel dabei mitzuwirken, dass die verfassungsmäßig garantierte Gleichstellung zwischen Männern und Frauen auch im täglichen Leben umgesetzt wird.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind gesetzlich geregelt
- Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Verwaltung beteiligt, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
- Gleichstellungsbeauftragte weisen auf Probleme bei der Verwirklichung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern hin und stellen sicher, dass die Bedürfnisse beider Geschlechter in Verwaltung und Politik berücksichtigt werden.
- Gleichstellungsbeauftragte sind Ansprechpersonen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie für alle Bewohnerinnen und Bewohner im Landkreis Heidekreis für Gruppen, Vereine, Verbände und Projekte.
Das Angebot umfasst unter anderem:
- Information und Beratung
- Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreisgebiet, von Frauenprojekten und anderen gleichstellungsrelevanten Initiativen
- Veröffentlichung von Broschüren etc.
- Presseinformationen
- Unterstützung und Beratung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die zur Chancengleichheit von Frauen und Männern beitragen.
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
kostenlos, vertraulich, rund um die Uhr
Tel.: 08 000 116 016
Hannah Schröder
Tel.: 05194 398 13
Fax: 05194 398 16
E-Mail: h.m.schroeder@bispingen.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung