Das Niedersächsische Schiedsamt

Gerichte sind wichtig - aber nicht immer notwendig!

Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen der Gemeinde Bispingen ist es Streitigkeiten zu schlichten. Bei kleineren Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist das Schlichtungsverfahren vorgegeben, bevor eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden kann.

Das Schiedsamt kann aber auch angerufen werden bei Streitigkeiten des täglichen Lebens. Ob es sich um Auseinandersetzungen um Geldforderungen aus Verkäufen handelt, um Forderungen von Handwerkern oder um nachbarschaftliche Streitigkeiten wie der berühmte krähende Hahn oder bellende Hund, die Schiedsleute arbeiten erfolgreich.

Ziel ist die einvernehmliche Beilegung des Streites. Dies erleichtert es den Parteien, auch weiterhin miteinander auszukommen. Außerdem wird ein langwieriges, oft teures Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen durch die Instanzen der Justiz vermieden. Die Ergebnisse der Schlichtungsverhandlung sind rechtskräftig und bindend.

Schlichtungsverfahren in unkomplizierter Atmosphäre!

Der Schiedsmann und die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig, sachlich und unparteiisch in unkomplizierter Atmosphäre. Sie wurden für ihre Aufgabe in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsleute ausgebildet, werden ständig weiter gebildet und unterstehen der dienstlichen und fachlichen Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes.

Ihre Erfolgsbilanz kann sich sehen lassen. Landesweit werden über die Hälfte der Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen und der soziale Frieden wieder hergestellt. In der Gemeinde Bispingen liegt die Erfolgsquote bei über 90 Prozent.

Warum teuer, wenn es auch günstiger geht?

Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind niedrig und betragen nur wenige Euro. Zu zahlen sind lediglich die gemäß Verordnung vorgeschriebenen Gebühren zwischen 15 und höchstens 25 Euro und die Auslagen für den Schriftverkehr und das Protokoll.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS –Landesvereinigung Niedersachsen
 

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Schiedspersonen der Gemeinde Bispingen

Schiedsperson
Rico Rebhan
Fasanensteg 14
29646 Bispingen
Tel.: 0176 87965341
E-Mail: schiedsamtbispingen@outlook.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Stellvertretung: aktuell ist die Gemeinde Bispingen auf der Suche nach einer stellvertretenden Schiedsperson

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