Das Niedersächsische Schiedsamt
Gerichte sind wichtig - aber nicht immer notwendig!
Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen der Gemeinde Bispingen ist es Streitigkeiten zu schlichten. Bei kleineren Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist das Schlichtungsverfahren vorgegeben, bevor eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden kann.
Das Schiedsamt kann aber auch angerufen werden bei Streitigkeiten des täglichen Lebens. Ob es sich um Auseinandersetzungen um Geldforderungen aus Verkäufen handelt, um Forderungen von Handwerkern oder um nachbarschaftliche Streitigkeiten wie der berühmte krähende Hahn oder bellende Hund, die Schiedsleute arbeiten erfolgreich.
Ziel ist die einvernehmliche Beilegung des Streites. Dies erleichtert es den Parteien, auch weiterhin miteinander auszukommen. Außerdem wird ein langwieriges, oft teures Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen durch die Instanzen der Justiz vermieden. Die Ergebnisse der Schlichtungsverhandlung sind rechtskräftig und bindend.