Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnnen
Aufgaben
Zur Gemeinde Bispingen gehören seit der kommunalen Gebietsreform 1974 insgesamt neun Ortschaften. Sie waren bis 1974 selbständige Gemeinden und haben sich bis heute einen Teil ihrer Eigenständigkeit bewahrt. Jede der neun Ortschaften wird durch einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin vertreten. Sie haben die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen zu erfüllen. Sie oder er kann in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten und von der Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte verlangen. Auch ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der Ratsgremien steht ihr bzw. ihm zu.
Zu den weiteren Aufgaben gehören
- Aufgaben, die eine Kenntnis der örtlichen Verhältnisse erfordern und durch den/die Bürgermeister/in im Einzelfall zugewiesen werden
- Aktive Mitarbeit bei der Durchführung von Dorfgesprächen,
- Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit Ehrenamtlichen über Aktivitäten der Dorfgemeinschaft bei öffentlichen Projekten,
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Lebensbescheinigungen für Rentner,
- Meldung der Schäden an gemeindeeigenen Grundstücken,
- Mitwirkung bei Zählungen, Statistiken und Wahlen,
- Überwachung der Gemeindestraßen, Friedhöfe und anderer gemeindeeigener Grundstücke,
- Erteilung der Ausnahmen vom Fahrverbot (nur Wilsede).