© Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

Kindertagesstätten- und Krippenangebot

Anmeldezeitraum für das Kindergartenjahr 2025/26 vom 08. Januar 2025 bis 05. Februar 2025

Informationen zur Online-Anmeldung für die Bispinger Kindergärten und Krippen

Es ist empfehlenswert, die Anmeldung erst vorzunehmen, wenn die vollständig ausgefüllte(n) Arbeitgeberbescheinigung(en),die Impfnachweise (Daten des Kindes und Impfungen müssen erkennbar sein), Ausbildungsvertrag bzw. Bescheinigung der Schule/Universität, etc. vorliegen und direkt hochgeladen werden können.

Bei der Platzvergabe wird die individuelle Situation der Familie berücksichtigt, daher sind alle relevanten Unterlagen und Nachweise unerlässlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung kann vorher online heruntergeladen werden und ist wieder ausgefüllt mit den anderen Unterlagen im Elternportal (jeweils als PDF-Datei mit der entsprechenden Bezeichnung) hochzuladen.

Alle nach dem 05.02.2024 eingegangenen Anmeldungen bzw. Unterlagen werden für die anschließende Verteilung der vorhandenen Plätze nicht mehr berücksichtigt und werden automatisch auf die Warteliste gesetzt.

Bitte beachten Sie, dass die Eingewöhnung der Kindergarten- und Krippenkinder in gestaffelter Form erst nach den Sommerferien beginnt.

Die Platzzusage für einen Kindergarten- oder Krippenplatz erhalten Sie spätestens im Mai 2025 durch die Gemeinde Bispingen.

Wer entscheidet über die Aufnahme meines Kindes?

Auf der Grundlage der Aufnahmekriterien entscheiden die Träger und die Verwaltung über die Aufnahme Ihres Kindes.

Kann ich die Betreuungszeiten ändern?

Grundsätzlich ist die Anmeldung verbindlich und gilt für das gesamte Kindergartenjahr.

Sollten sich jedoch die Arbeitszeiten im laufenden Jahr geändert haben, können die Betreuungszeiten schriftlich bei gleichzeitiger Vorlage der neuen Arbeitgeberbescheinigung(en) bei Frau Brose beantragt werden. Sofern entsprechende Plätze vorhanden sind, kann dem Wunsch nachgekommen werden.

Was muss ich für einen Kita-Platz bezahlen?

Seit dem 01.08.2018 gilt grundsätzlich die Beitragsfreiheit für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und für eine Betreuungszeit für bis zu acht Stunden. Krippengebühren, Betreuungsstunden über die Beitragsfreiheit hinaus (Sonderöffnungszeiten) sowie die Mittagsverpflegung müssen weiterhin bezahlt werden.

Die Höhe Ihres Elternbeitrages ist abhängig von Ihrem Einkommen und wird nach der geltenden Entgelttabelle ermittelt. Für die detaillierten Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Brose.

Wie sind die Betreuungszeiten und die Schließzeiten?

Diese finden Sie auf der Website der Gemeinde Bispingen und in unserem monatlichen Mitteilungsblatt „Wir in Bispingen“.

Was soll ich machen, wenn ich mein Kind nicht rechtzeitig abholen kann?

Informieren Sie bitte umgehend die Kita-Leitung. Für solche Fälle raten wir Ihnen, schon im Vorwege mit Verwandten oder Bekannten Absprachen zu treffen, die ihr Kind abholen können, wenn sie sich verspäten oder verhindert sein sollten.

Müssen die Kinder trocken sein?

Nein, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz schließt dies aus.

Wie verläuft die Eingewöhnungszeit?

Die Eingewöhnungszeit verläuft ganz nach den Bedürfnissen Ihres Kindes. Die Kinder bleiben in der Regel anfangs nur stundenweise in der Kita. In den ersten Tagen der Eingewöhnungsphase werden neue Kinder von dem pädagogischen Personal sehr intensiv begleitet, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. Die Stundenanzahl wird je nach Kindesbedarf schrittweise erhöht. Dabei hält das pädagogische Personal regelmäßig Rücksprache mit Ihnen als Eltern.

Was kann ich machen, wenn ich keinen Kita-Platz erhalten habe?

Sie können sich alternativ um einen Betreuungsplatz in der Tagespflege bemühen. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an eine Kindertagespflegeperson.

Die Gemeinde führt auch eine Warteliste. Sollte ein Platz im laufenden Kindergartenjahr frei werden, besteht die Möglichkeit nachzurücken.

Übersicht Tagespflegepersonen
Muss ich eine Anmeldung für den Kindergarten einreichen, obwohl mein Kind schon eine Krippe besucht?

Ja, bei einer reinen Krippenbetreuung müssen Sie einen neuen Antrag auf Aufnahme in den Kindergarten gestellt werden. Diesen können Sie ab der 2. Januarwoche über das Online-Anmeldeformular stellen.

Wenn Ihr Kind jedoch eine altersübergreifende Gruppe besucht, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Wir wohnen nicht in der Gemeinde Bispingen. Können wir unser Kind trotzdem für eine Kita in Bispingen anmelden?

Nein, es können nur Kinder, die mit ihren Sorgeberechtigten in der Gemeinde Bispingen leben, einen Betreuungsplatz erhalten.

Warum kann die Einrichtung wegen Personalmangel (teilweise) geschlossen werden?

Für jede Kindertagesstätte ist eine Betriebserlaubnis vom Niedersächsischen Kultusministerium erforderlich. Diese wird nur unter bestimmten gesetzlichen Auflagen gewährt. Unter anderem ist die Personalausstattung sehr klar geregelt. Wenn diese gesetzlichen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können, ist eine Gruppe vorzeitig oder ganz zu schließen. Die Träger versuchen stets durch den Einsatz von Vertretungskräften - notfalls auch aus anderen Einrichtungen - eine (teilweise) Schließung zu verhindern. Doch insbesondere bei größeren Krankheitswellen ist das manchmal einfach nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Ausnahmesituationen. Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass es aktuell in ganz Deutschland einen Fachkräftemangel für die Kindertagesstätten gibt. Dadurch können ausgeschriebene Stellen nicht immer zeitnah besetzt werden, wodurch ebenfalls ein Personalmangel in der Einrichtung entstehen kann.

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