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Kindertagesstätten- und Krippenangebot

Anmeldeverfahren für Kindertagesstätten in Bispingen 2023/2024

Vom 02.01. bis 31.01.2023 können die Anmeldebögen, mit den entsprechenden Anlagen, im Rathaus, Fachbereich Bürgerdienste, für das Kindergartenjahr 2023/24, sowie für das Schuljahr 2023/24 abgeholt (bitte Termin für die Abholung vereinbaren) oder per Mail unter r.staubesand@bispingen.de angefordert werden.

Bis zum 10.02.2023 muss der Anmeldebogen mit den entsprechenden Anlagen im Rathaus, Fachbereich Bürgerdienste, wieder eingereicht werden. Der Impfpass muss im Original vorgelegt werden. Für die persönliche Abgabe stimmen Sie bitte, vorab telefonisch (Tel.: 05194 398 33), einen Termin ab.

Grundsätzlich ist eine Kita-Betreuung am Vormittag, eine Ganztagsbetreuung sowie die Betreuung von Integrationskindern möglich. Die nachschulische Betreuung schließt an die verlässliche Grundschulbetreuung an.

Die Betreuungsangebote sind in den Anmeldebögen aufgeführt. Bei der Platzvergabe soll die individuelle Situation der Familie berücksichtigt werden, daher ist ein sorgfältig und vollständig ausgefüllter Antrag, mit entsprechend beigelegtenUnterlagen, unerlässlich.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuung der Kindergarten- und Krippenkinder erst nach den Sommerferien, startet.

Die Platzzusage für die nachschulische Betreuung wird voraussichtlich Anfang April 2023 schriftlich erteilt. Für den Kindergarten und die Krippe erhalten Sie die späteste Platzzusage voraussichtlich Anfang Mai 2023. Die Platzzusage erhalten Sie durch die jeweilige Aufnahmeeinrichtung.

Wie kann ich mein Kind für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Bispingen anmelden? Wann startet das Anmeldeverfahren?

Bitte nehmen Sie für die Anmeldung zuerst Kontakt mit Frau Staubesand im Rathaus auf. Sie wird Sie über die Kriterien und das Verfahren rund um die Anmeldung informieren. Ebenso erfahren Sie auch, welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden.

Das Anmeldeverfahren startet bei uns in der zweiten Januarwoche des Aufnahmejahres. Erst dann werden die Aufnahmeanträge im Rathaus, Zimmer 01 bei Frau Staubesand ausgegeben.

Wer entscheidet über die Aufnahme meines Kindes?

Auf der Grundlage der Aufnahmekriterien entscheiden die Träger und die Verwaltung über die Aufnahme Ihres Kindes.

Wann muss ich mein Kind von der Kindertagesstätte abmelden und warum?

Wenn Ihr Kind die Betreuung wechselt, Sie umziehen oder keine Betreuung mehr erforderlich ist, müssen Sie Ihr Kind abmelden. Grundsätzlich ist eine Abmeldung nur zum Ende eines Kindergartenjahres möglich. Ausnahmen aus besonderen Gründen, wie Umzug oder Wechsel der Betreuung aus pädagogischen Gründen sind möglich. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte Frau Staubesand im Rathaus an.

Kann ich die Betreuungszeiten ändern?

Nein, die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das gesamte Kindergartenjahr.

Was muss ich für einen Kita-Platz bezahlen?

Seit dem 01.08.2018 gilt grundsätzlich die Beitragsfreiheit für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und für eine Betreuungszeit für bis zu acht Stunden. Krippengebühren, Betreuungsstunden über die Beitragsfreiheit hinaus (Sonderöffnungszeiten) sowie die Mittagsverpflegung müssen weiterhin bezahlt werden.

Die Höhe Ihres Elternbeitrages ist abhängig von Ihrem Einkommen und wird nach der geltenden Entgelttabelle ermittelt. Für die detaillierten Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Staubesand.

Wann erfahre ich, ob ich einen Platz in einer Kita für mein Kind bekomme?

Damit Sie als Familie zuverlässig und vorausschauend planen können, organisieren wir die Belegung der Kita-Plätze mit genügend Vorlaufzeit. Sobald wir Ihnen einen Platz in unserer Kita anbieten können, melden wir uns so früh wie möglich bei Ihnen. Jedoch können wir leider aufgrund der in 2018 eingeführten Flexibilisierung des Einschulungsstichtages keine Platzzusagen vor dem 10.05. eines Jahres geben.

Wie sind die Betreuungszeiten und die Schließzeiten?

Diese finden Sie auf der Website der Gemeinde Bispingen und in unserem monatlichen Mitteilungsblatt „Wir in Bispingen“.

Was soll ich machen, wenn ich mein Kind nicht rechtzeitig abholen kann?

Informieren Sie bitte umgehend die Kita-Leitung. Für solche Fälle raten wir Ihnen, schon im Vorwege mit Verwandten oder Bekannten Absprachen zu treffen, die ihr Kind abholen können, wenn sie sich verspäten oder verhindert sein sollten.

Müssen die Kinder trocken sein?

Nein, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz schließt dies aus.

Wie verläuft die Eingewöhnungszeit?

Die Eingewöhnungszeit verläuft ganz nach den Bedürfnissen Ihres Kindes. Die Kinder bleiben in der Regel anfangs nur stundenweise in der Kita. In den ersten Tagen der Eingewöhnungsphase werden neue Kinder von dem pädagogischen Personal sehr intensiv begleitet, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. Die Stundenanzahl wird je nach Kindesbedarf schrittweise erhöht. Dabei hält das pädagogische Personal regelmäßig Rücksprache mit Ihnen als Eltern.

Was kann ich machen, wenn ich keinen Kita-Platz erhalten habe?

Alternativ können Sie sich um einen Betreuungsplatz in der Tagespflege bemühen. Dazu wenden Sie sich bitte an die Gemeinde und/oder an die Kindertagespflegepersonen. Die Gemeinde führt auch eine Warteliste. Sollte ein Platz im laufenden Kindergartenjahr frei werden, besteht die Möglichkeit, nachzurücken.

Übersicht Tagespflegepersonen
Welchen Nachweis muss ich über den Impfstatus meines Kindes erbringen?

Sie müssen nur eine stattgefundene Impfberatung nachweisen können. Das kann durch die Vorlage eines Impfausweises, eines U-Heftes, in welchem diese Beratung bestätigt ist, oder durch die Bestätigung eines Arztes erfolgen.

Muss ich eine Anmeldung für den Kindergarten einreichen, obwohl mein Kind schon eine Krippe besucht?

Ja, bei einer reinen Krippenbetreuung muss ein neuer Antrag auf Aufnahme in den Kindergarten gestellt werden. Diesen können Sie ab der 2. Januarwoche des Aufnahmejahres im Rathaus, Zimmer 04 bei Frau Staubesand abholen.

Wenn Ihr Kind jedoch eine altersübergreifende Gruppe besucht, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Wir wohnen nicht in der Gemeinde Bispingen. Können wir unser Kind trotzdem für eine Kita in Bispingen anmelden?

Nein, es können nur Kinder, die mit ihren Sorgeberechtigten in der Gemeinde Bispingen leben, einen Betreuungsplatz erhalten.

Warum kann die Einrichtung wegen Personalmangel (teilweise) geschlossen werden?

Für jede Kindertagesstätte ist eine Betriebserlaubnis vom Niedersächsischen Kultusministerium erforderlich. Diese wird nur unter bestimmten gesetzlichen Auflagen gewährt. Unter anderem ist die Personalausstattung sehr klar geregelt. Wenn diese gesetzlichen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden können, ist eine Gruppe vorzeitig oder ganz zu schließen. Die Träger versuchen stets durch den Einsatz von Vertretungskräften - notfalls auch aus anderen Einrichtungen - eine (teilweise) Schließung zu verhindern. Doch insbesondere bei größeren Krankheitswellen ist das manchmal einfach nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Ausnahmesituationen. Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass es aktuell in ganz Deutschland einen Fachkräftemangel für die Kindertagesstätten gibt. Dadurch können ausgeschriebene Stellen nicht immer zeitnah besetzt werden, wodurch ebenfalls ein Personalmangel in der Einrichtung entstehen kann.

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