Aufhebung der Richtlinie
Der Rat der Gemeinde Bispingen hat anlässlich seiner Sitzung am 26.11.2020 beschlossen, die Richtlinien für den Generationenvertrag Altimmobilien auslaufen zu lassen. Damit können ab dem Jahr 2021 keine weiteren Förderungen im Rahmen des „Altimmobilientransfers“ ausgesprochen werden. Die erteilten Zuwendungsbescheide behalten ihre Gültigkeit über den ausgesprochenen Förderzeitraum. Erhöhungen, z.B. durch die Geburt von Kindern, können aufgrund der bis zum Auslaufen der Richtlinie gedeckelten Haushaltsmittel nicht mehr ausgesprochen werden.