Historisches

Zeitreise durch die vergangenen 50 Jahre

Die Gebietsreform

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die Hintergründe werfen, die vor 50 Jahren zur Gründung der Einheitsgemeinde Bispingen geführt haben

Die Gebietsreform in Niedersachsen, die in den 1970er Jahren durchgeführt wurde, hatte das Ziel Verwaltungsstrukturen zu optimieren und eine effizientere Aufgabenverteilung zu ermöglichen. Auch Bispingen blieb von diesem Wandel nicht unberührt. Vor der Reform bestand unser Gemeindegebiet aus neun eigenständigen Orten. Gemeinsam bilden sie heute die Einheitsgemeinde Bispingen - eine lebendige und vielfältige Gemeinde, in der Geschichte, Tradition und Fortschritt Hand in Hand gehen.

13. Juni 1973

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau/Fallingbostel

04. März 1974

Abschluss des Gebietsänderungsvertrages

06. März 1974

Verordnung des Niedersächsischen Innenministers

16. März 1974

"Gründungsdatum" der Einheitsgemeinde Bispingen

28. März 1974

1. Sitzung des Interims-Gemeinderates

09. Juli 1971

Im Juli 1971 verabschiedet der Niedersächsische Landtag das zweite Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform mit Richtlinien für die Neugliederung der Gemeindeebene in Niedersachsen.

Mit der Gemeindereform sollten Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern und Einwohnerinnen zusammengeschlossen werden aufgrund der Erfahrungen, dass kleinere Einheiten die notwendige Infrastruktur (Schulen, Sportstätten, Kanalisation, Schwimmbäder etc.) und eine leistungsfähige Verwaltung nicht gewährleisten können.

13. Juni 1973

Durch das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Raum Soltau/Fallingbostel werden die Gemeinde Borstel in die Gemeinde Bispingen und die Gemeinden Hörpel, Volkwardingen, Wilsede sowie die Ortsteile Oberhaverbeck und Niederhaverbeck der Gemeinde Ehrhorn in die Gemeinde Behringen eingegliedert.

04. März 1974

Die vier Gemeinden Behringen, Bispingen, Hützel und Steinbeck schließen einen Gebietsänderungsvertrag und bilden die Einheitsgemeinde Bispingen.

Grundlage des Vertrages war ein Entwurf, dem die Vertretungen der Gemeinden Behringen, Bispingen, Borstel, Ehrhorn (für die Orte Ober- und Niederhaverbeck), Hörpel, Hützel, Steinbeck, Volkwardingen und Wilsede zugestimmt hatten.

Er enthielt alle wichtigen Regelungen für die Gestaltung der künftigen Gemeinde wie Rechtsnachfolge, Ortsrecht, Organe, die Bestellung von Ortsvorstehern, die Erhaltung der Gemeindenamen als Ortschaftsnamen, Erhaltung der Feuerwehren und die Vermögensermittlung.

06. März 1973

Mit der Verordnung des Niedersächsischen Innenministers vom 06.03.1974 wird der Gebietsänderungsvertrag genehmigt.

16. März 1974

"Gründungsdatum" der Einheitsgemeinde Bispingen

28. März 1974

Am 28. März 1974 findet die erste Sitzung des Bispinger Interims-Gemeinderates im Heidjerhaus in der Borsteler Straße 33 statt.

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