Gemeindedirektoren
Walter Schenk | 1974 bis 1989 |
Klaus Doppke | 1989 bis 2001 |
Nach der Gemeindeverfassung der niedersächsischen Städte und Gemeinden wurde bis 2001 die Leitung der Gemeinde von einem hauptamtlichen Gemeindedirektor übernommen. Zusammen mit dem/r Bürgermeister/in, der/die lediglich ehrenamtlich tätig war und repräsentative Aufgaben wahrnahm, bildeten beide eine Doppelspitze.
Seit 2001 gilt in Bispingen die Eingleisigkeit mit einem/r hauptamtlichen Bürgermeister/in. Diese/r obliegt sowohl die Leitung der Verwaltung als auch die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben