Nachschulische Betreuung

(Hort)

Im Rahmen der verlässlichen Grundschule kann Ihr Grundschulkind in der Zeit von 7.30 bis 12.55 Uhr bereits die Schule besuchen, auch wenn Unterrichtsbeginn erst in der zweiten Stunde oder Unterrichtsende nach der vierten Stunde sein sollte.

Im Anschluss an die verlässliche Grundschule bietet die Gemeinde Bispingen in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr, spätestens bis 18:00 Uhr, eine nachschulische Betreuung in der Schule bzw. im benachbarten Pfarrhaus für Kinder der 1. bis 4. Klasse an.

Betreiber dieses freiwilligen Angebotes sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit 12 Kindern im benachbarten Pfarrhaus und die Lebenshilfe Soltau e.V. mit zwei Gruppen (12 und 20 Plätze) direkt in der Schule.

Sollten Sie sich für das Angebot der nachschulischen Betreuung interessieren, steht Ihnen Frau Regina Staubesand im Rathaus gerne für Fragen zur Verfügung.

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