Vereine und Ehrenamt

Ehrenamt ist Ehrensache in Bispingen. In Bispingen wird ehrenamtliche Arbeit in vielfältiger Form geleistet. Ohne das große bürgerschaftliche Engagement hier in der Gemeinde wäre ein funktionierendes Gemeinwesen undenkbar. Nur durch den Einsatz des Einzelnen, der Vereine, Verbände, Initiativen oder Selbsthilfegruppen – angefangen bei der Freiwilligen Feuerwehr, über die Jugendarbeit, den Sport, die Kirchen, die Kultur bis hin zu den sozialen Dienstleistungen – ist ein solch großes Angebot möglich. Und nicht zu vergessen, auch in der politischen Arbeit findet vielfältiges ehrenamtliches Engagement statt.

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Ehrenamtskarte vom Landkreis Heidekreis

Was ist die Ehrenamtskarte
Das Bild zeigt die goldene Ehrenamtskarte von Niedersachsen.
© Niedersächsische Staatskanzlei

Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchten der Heidekreis und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen. Die Ehrenamtskarte bietet den Inhabern in Bremen und Niedersachsen über 1.000 Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen an. Die Antragstellung erfolgt online über den FreiwilligenServer des Landes Niedersachsen.

Zur Antragstellung
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?
  • Es ist freiwillig – in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit
  • Es ist unentgeltlich – im Gegensatz zur bezahlten Arbeit (keine Bezahlung von Zeit und Mühe, Auslagenerstattung möglich)
  • Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt – in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung,z. B. in informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft
  • Es findet möglichst kontinuierlich statt – in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr
  • seit mindestens drei Jahren
  • in einer oder mehreren Organisationen
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in Niedersachsen wohnhaft ist und
  • bei Antragstellung mindestens 18 Jahre alt ist.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Besitzer/innen der Ehrenamtskarte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen.

Übersicht Vergünstigungen
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die EKarte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die Ehrenamtskarte zurückzugeben.

Bei weiteren Fragen

EU-Datenschutzgrundverordnung(DGSVO)

für Vereine

Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in Kraft. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte der Menschen in der EU noch besser als bisher zu schützen. Jeder Verein und jeder Verband ist verpflichtet, seine bisherigen Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes sorgfältig zu prüfen und die an die neue gesetztliche Situation anzupassen.

Eine Checkliste für die Umstellung auf die Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier.

Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen: DGSVO für Vereine.

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