Wohngeld
Es hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen.
Antragsvoraussetzungen:
Es muss sich um einen Wohnraum in unserer Gemeinde handeln. Sie dürfen nicht zum ausgeschlossenen Personenkreis zählen (evtl. bei Auszubildenden, Studenten, Empfängern von Arbeitslosengeld II).
Anträge und Vordrucke (Verdienstnachweis, Vermieterbescheinigung, Fremdmittelbescheinigung etc.) können Sie bei uns kostenlos abholen oder aber über das Internet downloaden unter www.wohngeld.de (evtl. kostenpflichtig).
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und - wenn ja - in welcher Höhe hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Der Höhe des Familieneinkommens
- Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Zum Jahreseinkommen gehören vor allem:
- Gehälter, Löhne
- Arbeitslosengeld I, Krankengeld
- Renten
- Unterhaltszahlungen