Standesamt
Standesämter sind auf Gemeindeebene organisiert.
Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen:
- Geburten – Eintragung im Geburtenregister und Ausstellung einer Geburtsurkunde.
- Eheschließungen – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält.
- Ausstellung einer Sterbeurkunde.
Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.