Personalausweis
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorlegen.
Ausführliche Beratung - auch zum elektronischen Personalausweis - erfolgt bei der Antragstellung in Ihrer Gemeinde.
Für die Ausstellung eins Personalausweises benötigen wir von Ihnen:
- Ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Den alten Ausweis oder den abgelaufenen Kinderreisepass mitbringen
- Bei erstmaliger Antragstellung in unserer Gemeinde bitte die Geburtsurkunde mitbringen
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich
Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. drei Wochen.
Fallen Gebühren an?
Die Gebühr beträgt 22,80 Euro (bei 6 Jahren Gültigkeit) und 37,00 Euro (bei 10 Jahren Gültigkeit) und ist bei Antragstellungzu zahlen.