Namensänderung
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger/die Namensträgerin mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erhebliche persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, dem Landkreis Heidekreis, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.