Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskünfte können im Einwohnermeldeamt mündlich oder formlos schriftlich beantragt werden.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
- Auskunft über Vor- und Familiennamen
- Akademische Grade
- Anschriften
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft:
- Geburtsdaten
- Frühere Anschriften
Fallen Gebühren an?
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 9,00 Euro.
Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 12,00 Euro.