Hundemeldung
Hundemeldung
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Chippflicht Hund
Ab dem 1. Juli 2011 müssen Hunde, die älter als 6 Monate sind, mit einem Identifikationschip versehen werden. Die Identifikationschips werden von Tierärzten implantiert. Auf dem Chip sind dabei die Daten über Hund und Halter festgehalten. Diese Angaben werden zukünftig in einem zentralen Register zusammengeführt, um gegebenenfalls Halter ermitteln zu können.
Welche Gebühren fallen an?
Der Hundehalter oder die Hundehalterin ist verpflichtet sich beim niedersächsischen Zentralregister anzumelden.
Eine Online-Meldung kostet 17,26 Euro, telefonisch oder schriftlich liegt die Gebühr bei 27,97 Euro.