Gewerbemeldung
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung berechtigt zum Beginn eines stehenden Gewerbes.
Gewerbeabmeldung:
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Gewerbeummeldung:
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde
- Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen in GmbH) - Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Notwendige Unterlagen
- Handelsregisterauszug (wenn vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die An-, Um- oder Abmeldung beträgt jeweils 26,00 Euro.