Gestattungen nach dem Gaststättengesetz
Es liegt in der Verantwortung des Gewerbetreibenden die Vorschriften der Nebenbereiche, wie z.B. Lebensmittelüberwachung, Baurecht, Brandschutz, Immissionsschutz, Jugendschutz etc. selbständig zu beachten.
Mindestens 4 Wochen vor dem Ausschank muss die Anzeige des Gaststättengewerbes (auch für kurze Zeit) vorliegen.
Beim Ausschank ausschließlich nicht alkohlischer Getränke und Ausgabe von zubereitetn Speisen an Ort und Stelle ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerberegister nicht erforderlich (nur bei alkoholischen Getränken).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 23,00 Euro je Veranstaltung.