Geburtenanmeldung
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige beim Geburtsstandesamt vorgenommen.
Zur Anmeldung einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
- Jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bei verheirateten Eltern deren Geburtsurkunden und die Eheurkunde
- Bei nicht verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggfls. die Sorgeerklärungen
- Ein Personalausweis der Eltern
- Bei Geburten durch die Hebamme
Fallen Gebühren an?
Die Gebühr für die Ausstellung der Geburtsurkunde beträgt 10,00 Euro,
für jede weitere Geburtsurkunde 5,00 Euro.