Fundsachen
Fundsachen können im Rathaus der Gemeinde Bispingen abgegeben werden. Im Bürgerbüro werden die Fundsachen registriert und für den Besitzer zur Abholung aufbewahrt.
Sollte der Finder oder die Finderin Eigentumsansprüche auf die Fundsache geltend machen, so fallen je nach Wert der Fundsache gestaffelte Gebühren an.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige im Fundbüro.
In unregelmäßigen Abständen wird eine öffentliche Fundsachenversteigerung durchgeführt. Den nächsten Termin finden Sie in den öffentlichen Bekanntmachungen.