Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt.
Es ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.
Die Antragstellung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises erfolgen.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch als Antragsteller/Antragstellerin Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Ein erweitertes Führungszeugnisses wird gem. § 30a BZRG auf Antrag erteilt. Die Notwendigkeit der Vorlage muss nachgewiesen werden. Hierzu muss auch immer eine Rechtsgrundlage vorhanden sein. Zum Antrag ist deshalb eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.