Fischereischein
Einwohner ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz, bzw. alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde Bispingen haben können einen Fischereischein erwerben. Dieser ist innerhalb Niedersachsens unbegrenzt gültig.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis über die Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband, Fischereiprüfungszeugnis oder Jahresfischereischein (drei aufeinanderfolgende Jahre)
- Ihren Personalausweis
- Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die einmalige Gebühr für einen Fischereischein beträgt 45,00 Euro.