Befahrerlaubnis Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen.
Diese Gebiete dürfen nur mit besonderer Genehmigung befahren werden.
Landkreis Heidekreis