Baustelleneinrichtung
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche.
Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden. Es ist ein schriftlicher Antrag ca. vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Voraussetzung ist jedoch eine Sachkunde über die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an den Arbeitsstellen der Straße (ZTV-SA).
Landkreis Heidekreis