Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag eingerichtet werden, wenn der Betroffene durch Vorlegen von Tatsachen glaubhaft machen kann, dass für ihn oder eine anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Folgende Informationen werden benötigt:
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?
Keine