Anmeldung
Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder ein von Ihnen Bevollmächtigter - vornehmen.
Um sich auszuweisen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass (ggfls. alle Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderpässe/-ausweise Ihrer Familienangehörigen, die auch angemeldet werden sollen) mit.
Allgemeine Meldepflichten
Mitwirkung des Wohnungsgebers
Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu bestätigen.
Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass An- und Ummeldungen nur mit ausgefüllter und unterschriebener Wohnungsgeberbescheinigung durchgeführt werden können.
Welche Gebühren fallen an?
Keine