Hierfür muss ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Beantragung ist online oder schriftlich möglich. Für die schriftliche Beantragung kann die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden.
Die Briefwahlunterlagen können
- bis Dienstag, 8. September 2026 beantragt werden, wenn die Unterlagen mit der Post versandt werden sollen.
- bis Freitag, 11. September 2026, 13:00 Uhr beantragt und persönlich im Wahlamt abgeholt werden.
Bitte beachten Sie bei der Briefwahl per Post, dass die Unterlagen rechtzeitig beantragt und zurückgesendet werden müssen, damit Ihre Stimme noch fristgerecht eingeht.
Ab Montag, den 17. August 2026, ist das Briefwahlbüro der Gemeinde Bispingen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 geöffnet. Wahlberechtigte können hier ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
- Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Antragstellung bzw. Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Hinweis zu einer möglichen Stichwahl:
Gegebenenfalls findet am 27. September 2026 eine Stichwahl statt. Briefwahlunterlagen können nicht separat für die Stichwahl beantragt werden, der Antrag gilt grundsätzlich gleich für beide Wahltermine.
Bei Fragen zur Briefwahl steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Bispingen gerne zur Verfügung: wahlen@bispingen.de.
