Als Mitglied eines Wahlvorstandes helfen Sie dabei, den Ablauf im Wahllokal zu organisieren und am Ende des Tages die Stimmen auszuzählen. Für Ihren Einsatz erhalten Sie selbstverständlich eine Aufwandsentschädigung.
Wer kann mitmachen?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann werden, wer
- Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten in Bispingen lebt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Neben dem Wahltag am 13. September 2026 kann es am 27. September 2026 zu einer möglichen Stichwahl kommen, bei der die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ebenfalls eingesetzt werden.
Unterstützen Sie die Demokratie vor Ort – Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
